Ortsrecht

#Rechtlich auf dem Laufenden

Satzungen & Verordnungen

Hier können Sie Auszüge aus den Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Seeg in der jeweils aktuell gültigen Fassung als pdf-Dateien herunterladen.

Hinweise zur Plakatierverordnung

Plakatierverordnung zum Download!

Plakatierungen an den offiziellen Plakataushängen sind nur nach Genehmigung der Gemeinde und frühestens 14 Tage (max. DINA3) vor der Veranstaltung erlaubt.

Offizielle Plakattafeln befinden sich bei

- Hauptstr. 46

- Enzenstetten (Feuerwehrhaus)

- Lobach (Talstr.)

- Wertstoffhof (Hitzlerieder Str.)

Plakataufsteller bzw. Plakattafelhalter sind bei der Gemeinde Seeg schriftlich zu beantragen. Dabei soll der Plakatierungszeitraum und die Größe angegeben werden.

Bitte beachten Sie hierbei  die eventuelle Beantragung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis nach § 12 GastG.