Aktuelles zum Corona-Virus

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Aktuelles zum Corona-Virus

17. März 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der derzeitigen Lage sehen wir uns leider gezwungen, den Publikumsverkehr in unserer Gemeinde sowie in unserer Tourist-Information mit Poststelle ab sofort und auch weiterhin einzuschränken.

Telefonisch und per E-Mail sind wir jedoch weiterhin jederzeit für Sie/Euch erreichbar. Wenn Sie/Ihr uns persönlich kontaktieren möchtet, bitten wir Sie/Euch höflichst, um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Wir bitten um Ihr/Euer Verständnis!

 

Zu den gewohnten Öffnungszeiten sind wir telefonisch für Sie/Euch erreichbar unter:

Bürger-Service / Einwohnermeldeamt: 08364/9830 -11 und -19 

Vorzimmer Bürgermeister: 08364/9830-0

Tourist-Information: 08364/9830-33

 

und per E-Mail unter:

Bürger-Service / Einwohnermeldeamt: ewo@seeg.de

Vorzimmer Bürgermeister: verwaltung@seeg.de

Tourist-Information: info@seeg.de

 

Information zu Pass- und Personalausweis

 Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind auch Behördengänge auf dringend notwendige Angelegenheiten zu beschränken, um Kontakte und damit eine Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Es gilt das Prinzip: Risikominimierung durch Kontaktreduzierung.

 Dies gilt auch für Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden. An- oder Abmeldungen oder die Ausstellung von Personaldokumenten sollten unter Berücksichtigung der Belange des Infektionsschutzes nach Maßgabe der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erfolgen. Zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Personaldokumenten verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf der Startseite des Personalausweisportals unter https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html.

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wurden die Meldebehörden dazu angehalten, für einen Zeitraum von zunächst sechs Wochen keine Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung zu verhängen.

Darüber hinaus werden auch im Bereich des Pass-/Personalausweiswesens bis auf Weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.

 

Wir bitten, aufschiebbare Behördengänge nach Möglichkeit online zu erledigen oder bis auf Weiteres zu verschieben.

Bitte nutzen Sie, wenn möglich, auch unseren Online Service.

Bei eventuellen Änderungen werden wir Sie hier auf unserer Homepage aktuell informieren.

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