Hinweise zur neuen Grundsteuer
9. Januar 2025Hinweise zur neuen Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Seeg werden in den kommenden Tagen die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 an alle steuerpflichtigen Eigentümer zugestellt, soweit diese nicht bereits zugestellt sind.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Einwendungen, die sich gegen die Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbescheid richten, beim zuständigen Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen vorzubringen sind. Die Messbetragswerte wurden vom Finanzamt aus den abgegebenen Erklärungen der Steuerpflichtigen ermittelt und bewertet.
Wenn der bisherige Grundsteuermessbescheid nicht richtig sein sollte, zum Beispiel weil Sie als Eigentümer oder Steuerpflichtiger erst jetzt feststellen, dass eine zu hohe Wohn- oder Nutzfläche erklärt worden ist, man in eine falsche Zeile gerutscht ist, Freibeträge übersehen hat usw. empfiehlt das Finanzamt einen Änderungsantrag oder einen Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt über ELSTER online einzulegen. Gerade bei automatisierten Bescheiden dürften unter Umständen solche Fehler in vielen Fällen bisher nicht aufgefallen sein.
Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt "Anzeige von Änderungen".
Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will, kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen. Möglich ist auch eine Mitteilung per Brief oder per Mail an das Finanzamt.
Auf der vorstehend genannten Webseite www.qrundsteuer.bayern.de finden Sie unter „Nach Abgabe der Grundsteuererklärung - was passiert nun?" dort unter „+ Sie sind der Meinung. Ihr Bescheid ist nicht richtig?" Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Änderungsanzeige bzw. zum Änderungsantrag.
Im Ergebnis können die Grundstückseigentümer bzw. die Steuerpflichtigen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist über einen Änderungsantrag noch eine Korrektur des Grundsteuermessbescheids auf den 01.01.2025 erreichen und dazu den Vordruck der Änderungsanzeige nutzen und dies per ELSTER online, per Brief oder per Mail an das Finanzamt schicken. Wie letztlich ein Betroffener im Jahr 2025 eine gewünschte Korrektur oder Änderung des Grundsteuermessbescheids auf den 01.01.2025 bezeichnet, sei es als Antrag, Einspruch o.ä., ist unerheblich. Wichtig ist, dass ein derartiger Antrag bzw. Einspruch noch im Jahr 2025 eingeht.
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Seeg bzw. den Mitgliedsgemeinden sind keine entsprechenden Vordrucke vorhanden.
Eigentümer, die bisher noch keine Erklärung abgegeben haben, bitten wir, dies baldmöglichst nachzuholen, da von Seiten des Finanzamtes erhöhte Schätzungen vorgenommen werden.
Seeg, im Januar 2025
Verwaltungsgemeinschaft Seeg