Verbot von Mottfeuer
2. April 2020Mitteilung vom 02.04.2020
Mottfeuer: Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Einsatzkräfte zu deren Bewältigung gebündelt. Mottfeuer sind daher im Ostallgäu bis auf Weiteres untersagt.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst-, Almwirtschaft und gewerblichem Gartenbau nach der Bayerischen Pflanzen-Abfallverordnung (sogenannte Mottfeuer) wird für den gesamten Bereich des Landkreises Ostallgäu ab sofort bis auf Weiteres untersagt. So lautet eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostallgäu.
Für ganz Bayern wurde am 16. März 2020 der Katastrophenfall festgestellt. Zurzeit sind alle Einsatzkräfte gebündelt, um die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dies bedeutet auch für die Bürgerinnen und Bürger nichts zu unternehmen, was potentielle Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsätze verursacht.
Bei Mottfeuern werden in der Regel Gartenabfälle und Pflanzenabschnitte verbrannt. Das Abbrennen ist vorher bei der Integrierten Leitstelle (ILS) in Kempten anzuzeigen. Da die Integrierte Leitstelle Allgäu (ILS) aufgrund der derzeitigen Krisenlage keine Anmeldung dieser Forstfeuer und sonstigen Nutzfeuern mehr entgegennehmen kann, sind dadurch verursache Feuerwehralarmierungen und -einsätze vorprogrammiert. Zu dieser Jahreszeit werden im Allgäu täglich rund 50 bis 90 Feuer angemeldet. Eingehende Notrufe, die aufgrund der Beschreibung des Anrufers auch ein Mottfeuer sein könnten, werden normalerweise vor einer Alarmierung durch die Leitstelle telefonisch mit den Waldbauern abgestimmt. So können zahlreiche Fehlalarmierungen vermieden werden.
Dieser zusätzliche Service der ILS als erstalarmierende Stelle für Feuerwehren und Rettungsdienst kann derzeit nicht mehr geleistet werden. Es verbleibt die Entsorgung in Abfallentsorgungsanlagen. Die reine Aufarbeitung von Sturm- oder Käferholz ist von der Allgemeinverfügung nicht betroffen und kann weiter unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Infektionsschutz durchgeführt werden.
