Vollzug Infektionsschutzgesetz (IFsG)
30. April 2020Informationen zu COVID – 19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
hier: Auswirkungen der Wiederöffnung der Schulen auf die Schülerbeförderung
Zum KMS vom 23.04.2020 Az. II.6-BS4365.2/77
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zum o.g. KMS vom 23.04.2020 teilen wir Ihnen mit, dass das
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) die Pflicht zum Tra-
gen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für die Schülerbeförderung im frei-gestellten Schülerverkehr verordnet hat. Die Verordnung wird voraussicht-
lich am 01. oder 02.05.2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am 04.05.2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich
10.05.2020. Die Schulen wurden entsprechend informiert mit der Bitte, die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten
umgehend auf die neue Rechtslage hinzuweisen.
