Mottfeuer wieder erlaubt
15. Mai 2020Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst-, Almwirtschaft und gewerblichem Gartenbau, sog. „Mottfeuer“ sind ab Freitag, 15. Mai 2020, wieder erlaubt. Das Landratsamt Ostallgäu hat die bisher gültige Allgemeinverfügung, die zur Entlastung der Leitstelle und der Feuerwehren während der Corona-Pandemie erlassen wurde, aufgehoben. Dennoch empfehlen wir, nach Möglichkeit auf Mottfeuer zu verzichten. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle führt erfahrungsgemäß immer wieder zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen. Bei extrem trockener Witterung besteht zudem die Gefahr, dass sich das Feuer auf umliegende Flächen ausbreitet. So ist es in vielen Fällen ohne weiteres möglich, die Holzabfälle auch in der Nähe der Anfallstelle zusammenzutragen und hier dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen.
