Bekanntmachung ABS Riedegg

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Bekanntmachung ABS Riedegg

7. Juli 2023

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Außenbereichssatzung "Riedegg"

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Seeg hat am 26.06.2023 für das Gebiet "Riedegg"
die Außenbereichssatzung "Riedegg" in der Fassung vom 16.05.2023 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Diese Außenbereichssatzung wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ostallgäu war nicht erforderlich, da Satzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB kraft Bundesrecht keiner Genehmigung des Landratsamtes bedürfen.

Die Außenbereichssatzung "Riedegg" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und
Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Seeg (Hauptstraße 39, 87637 Seeg), Zimmer 27,
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem ist die in Kraft getretene Satzung mit Begründung im Internet auf dieser Homepage unter
https://rathaus.seeg.de/rathaus/bauleitplanung und unter

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen einer Außenbereichs-Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Außenbereichs-Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

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