Gewerbeamt
An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben
Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung, bzw. -abmeldung kann in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder zentral bei der Verwaltungsgemeinschaft Seeg angezeigt werden.
Gewerbeanmeldungen: 35 €
Gewerbeummeldungen: 30 €
Gewerbeabmeldungen: 25 €
Gewerbeanmeldungsformular zum ausdrucken: Gewerbeanmeldung_0.pdf
Gewerbeummeldungsformular zum ausdrucken: Gewerbeummeldung_0.pdf
Gewerbeabmeldungsformular zum ausdrucken: GewerbeABMELDUNG.pdf
Details
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig (vor Beginn der Tätigkeit) anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung),
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung),
3. der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bitte bringen Sie in diesem Fall zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister, Meisterbrief etc. mit.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre) und juristische (GmbH, AG) Person.