Gewerbeamt

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An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben

Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung, bzw. -abmeldung kann in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder zentral bei der Verwaltungsgemeinschaft Seeg angezeigt werden.

Gewerbeanmeldungen:              35 €

Gewerbeummeldungen:             30 €

Gewerbeabmeldungen:              25 €

Gewerbeanmeldungsformular zum ausdrucken: Gewerbeanmeldung_0.pdf

Gewerbeummeldungsformular zum ausdrucken: Gewerbeummeldung_0.pdf

Gewerbeabmeldungsformular zum ausdrucken: GewerbeABMELDUNG.pdf


Details

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig (vor Beginn der Tätigkeit) anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt, wenn 
1. der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung),
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung),
3. der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bitte bringen Sie in diesem Fall zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister, Meisterbrief etc. mit.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre) und juristische (GmbH, AG) Person.