Personalausweis

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Personalausweis

Personalausweise

Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Steckbrief

Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. 

Neu: Ab 02.08.2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke auf dem Chip des Bundespersonalausweises Pflicht.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 


Details

Fingerabdrücke

Achtung: Ab 02.08.2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke auf dem Chip des Bundespersonalausweises Pflicht. 

Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der
Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Bitte zur Beantragung mitbringen:

  • alten Personalausweis bzw. Kinderreisepass/Kinderausweis 
  • bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung  beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach neuer Foto-Mustertafel in Frontalansicht (auch bei Kindern), keine digitalen Lichtbilder!
  • Größe 
  • Augenfarbe

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Da der Personalausweisantrag zur Bundesdruckerei nach Berlin geschickt wird, dauert die Rücklieferung des fertigen Personalausweises ca. 21 Tage.

Gebühren 

Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 37,00 Euro

Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 Euro

 

Die bisherigen Personalausweise müssen Sie nicht umtauschen, diese behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. 

Broschüre: Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Vorläufige Personalausweise:

In Eilfällen gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis kurzfristig zu erhalten. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an.

Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. Gleichzeitig muss bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ein regulärer Personalausweis (siehe oben) beantragt werden.