Reisepass

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Reisepass

Reisepässe

Seit dem 01. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.
Ab 01. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

In Eilfällen gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass kurzfristig zu erhalten.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein vorläufiger Reisepass nicht von allen Länder anerkannt wird (bspw. USA).
Für die Fälle eines Express- bzw. vorläufigen Reisepasses nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.


Details

Bitte zur Beantragung mitbringen:

  • Personalausweis oder alten Reisepass sofern vorhanden
  • bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung  beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach neuer Foto-Mustertafel in Frontalansicht (auch bei Kindern), keine digitalen Lichtbilder!
  • Größe 
  • Augenfarbe

Gebühren

Antragsteller unter 24 Jahren

37,50 Euro

Antragsteller ab 24 Jahren

60,00 Euro 

vorläufiger Reisepass

26,00 Euro

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) und NEU: seit 01.11.2007 den Fingerabdrücken von 2 Fingern, ist der Antrag persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Seeg zu stellen.

Sind sie unter 18 Jahren, muss eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Beantragung vorgelegt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

Da der Reisepassantrag zur Bundesdruckerei nach Berlin geschickt wird, dauert die Rücklieferung des fertigen Reisepasses ca. 20 Tage (Ausnahme: Expressreisepass).