Reisepass

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Reisepass

(aktuelle Dokumentenart: 3.0 ePass)

(§1 Abs. 1 PassG)

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

 

Der Reisepass ist ein weltweit anerkanntes Reisedokument und ermöglicht visumfreies Reisen in viele Länder,
dennoch gibt es Ausnahmen, für die ein Visum erforderlich ist.

Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen, Dokumentengültigkeit und aktuellen Hinweisen finden Sie beim https://www.auswaertiges-amt.de/               

Auch für Kinder unter 18 Jahren kann ein Reisepass ausgestellt werden.
Ab 18 Jahren sind sie selbst dafür verantwortlich.

 

Wie und wo beantrage ich einen neuen Reisepass?

Verwaltungsgemeinschaft Seeg
Bürgerservice

Erdgeschoss, erste Tür links
Hauptstr. 39 in 87637 Seeg

 

Was wird zur Beantragung benötigt?

  • Persönliche Vorsprache
  • Digitales Passfoto
    (direkt beim Fotografen in der Nähe mit QR-Code oder direkt bei uns in der Behörde mit einem Aufpreis von 6,00 €)
     https://rathaus.seeg.de/services/digitales-passfoto-bei-der-vgem-seeg 
  • Bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
  • Personen U 24 Jahren: 37,50 €   6 Jahre gültig
  • Personen Ü 24 Jahren: 70,00 € 10 Jahre gültig
  • Vorab Termin vereinbaren

 

Zusätzlich bei Kindern: (U18)

  • Zustimmungserklärung von beiden Erziehungsberechtigten (siehe Vorlage im Anhang)

          siehe Zustimmungserklaerung fuer die Beantragung von Dokumenten.pdf

  • Sorgenachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

 

Aktuelle Lieferzeiten der Dokumente erfragen Sie bitte direkt bei uns im Bürgerservice.

Passfotos in Papierform werden nicht mehr angenommen!