
Umzug / Zuzug
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Bundesmeldegesetz - BMG).
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Personalausweis / Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers (seit 01.11.15);
- Betreuer zusätzlich den Betreuerausweis
Meldefrist
- 2 Wochen (seit 01.11.2015)
Formulare zum ausdrucken:
Anmeldung_0.pdf
Abmeldung.pdf
Wohnungsgeberbestaetigung.pdf
Details
Abmeldung eines Wohnsitzes:
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich lediglich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Verziehen Sie jedoch ins Ausland, müssen Sie Ihre Wohnung, sofern Sie nicht weiterbestehen soll, in der entsprechenden Gemeinde abmelden.