Satzung örtliches Gemeindeverfassungsrecht
26. Mai 2026Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Seeg hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
erlassen.
Die Satzung tritt ab 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2020 außer Kraft.
Die neue Satzung liegt ab 26.05.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Seeg, Hauptstraße 39, in 87637 Seeg während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend dazu kann diese Satzung auch unter www.rathaus.seeg.de eingesehen werden.
Gemeinde Seeg
Lorenz Schnatterer
Erster Bürgermeister
