Satzung örtliches Gemeindeverfassungsrecht

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Satzung örtliches Gemeindeverfassungsrecht

26. Mai 2026

Bekanntmachung

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Seeg hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 die

 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

erlassen.

 

Die Satzung tritt ab 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2020 außer Kraft.

 

Die neue Satzung liegt ab 26.05.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Seeg, Hauptstraße 39, in 87637 Seeg während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag – Freitag        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

zur Einsicht öffentlich aus.

 

Ergänzend dazu kann diese Satzung auch unter www.rathaus.seeg.de eingesehen werden.

 

Seeg, 26.05.2026

Gemeinde Seeg

Lorenz Schnatterer

Erster Bürgermeister

 

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