Feldvergleich und Nachschätzung

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Feldvergleich und Nachschätzung

11. Oktober 2019

Verwaltungsgemeinschaft Seeg

Hauptstr. 39, 87637 Seeg für Mitgliedsgemeinde Seeg                  Seeg, den 10.10.2019

 

Bekanntmachung

Feldvergleich und Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz (BoSchätzGes) in der Gemarkung Seeg

Die Gemeinde Seeg möchte hiermit alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Seeg  darüber informieren, dass das Finanzamt Kaufbeuren eine Überprüfung von Grundstücken durchführt, welche nachhaltige Veränderungen in der natürlichen Ertragsfähigkeit erfahren haben (Rodungsflächen, Rekultivierungsflächen, Meliorationsflächen, Extensivierungsflächen, etc.).

Zweck der amtlichen Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen und Basisdaten für Bodenschutz und Bodeninformation zu liefern. Um diese Informationen zu aktualisieren erfolgt im laufenden Jahr in der Gemarkung Seeg eine Überprüfung der Grundstücke statt.

Nach § 15 BodSchätzG sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen) von den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden.

Eine Einsichtnahme in die Ergebnisse der Bodenschätzung ist nach Abschluss der Arbeiten während der Offenlegungsfrist voraussichtlich Frühjahr 2021 möglich. Der genaue Offenlegungstermin wird rechtzeitig zur Veröffentlichung bekannt gegeben.

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