Gewerbezentralregister

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Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerbe (z. B. Schmuckhandel, Schlüsseldienste usw.) und Gastgewerbe muss zur Gewerbeanmeldung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (und zusätzlich ein Führungszeugnis) eingholt werden. Der Antrag kann bei Ihrer Heimatgemeinde oder wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft haben, bei der Verwaltungsgemeinschaft Seeg persönlich gestellt werden.

Gebühr: 13,00 €